PV Erläuterungen

Einspeisebegrenzung für PV Anlagen

Neuregelung zum Wegfall der 70-%- Regelung oder der Einbaupflicht eines Funkrundsteuerempfängers bei PV-Anlagen bis 25 kW

Die Wirkleistungsbegrenzung ist seit 2012 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben. Als Grund hierfür wird die Gewährleistung der Stromnetzstabilität angegeben. Denn wenn eine ganze Nachbarschaft mit Solaranlagen ausgestattet ist und alle Systeme bei perfekten Einstrahlungsbedingungen auf Hochtouren laufen, soll die Begrenzung dafür sorgen, dass das Netz ausreichend Strom aufnehmen kann, ohne zusammenzubrechen.

Daher erteilt das Gesetz jedem Netzbetreiber das Recht, vor Ort eine fernbedienbare Funkrundsteuerung zu verlangen, über die sich die Einspeisung ins Netz drosseln lässt. Für die kleinen Solaranlagen auf Eigenheim-Dächern stünden die Kosten für eine solche Steuerungseinheit allerdings in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen. Darum dürfen Hausbesitzer / innen auf diese Steuerungseinheit verzichten, wenn sie ihre Solaranlage bei der Netzeinspeisung auf höchstens 70 Prozent der (theoretisch möglichen) Maximalleistung begrenzen und somit auch höchstens 70 Prozent ins Netz einspeisen. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, können Sie Ihren Solarstrom auch an den Netzbetreiber verkaufen. Kurz gesagt gilt bisher: “Keine Einspeisevergütung ohne Wirkleistungsbegrenzung!“

Bisher waren alle Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt (kW) von der sogenannten Wirkleistungsbegrenzung, auch bekannt als 70-Prozent-Regelung, betroffen. Das bedeutet, Anlagenbetreiber / innen mussten ihre Solaranlage entweder mit einer Steuerungseinrichtung ausstatten (EFR-Empfänger) oder die Stromeinspeisung ihrer Anlage auf 70 Prozent der Maximalleistung am Netzeinspeisepunkt begrenzen. Bei kleineren PV-Anlagen handelt es sich beim Netzeinspeisepunkt um den Haushaltsanschluss. Über diesen wird der Solarstrom in das öffentliche Netz eingespeist.

Um die Stromproduktion hierzulande zu erhöhen, hat die Bundesregierung im Oktober 2022 im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes die Abschaffung der Wirkleistungsbegrenzung für Solaranlagen beschlossen.

Welche Anlagen werden von der 70%-Regelung befreit?

Aufgrund der aktuellen Versorgungskrise im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg wurde die Leistungskappung für neu installierte PV-Anlagen bis 25 kWp bereits abgeschafft. Hierfür hat die Bundesregierung kurzfristig eine Novelle zum Energiesicherungsgesetz verabschiedet, die seit dem 15. September 2022 in Kraft ist. Ursprünglich war die Befreiung neuer Anlagen erst per EEG (Erneuerbare- Energien-Gesetz) zum Jahreswechsel vorgesehen.

Für kleinere Bestandsanlagen bis 7 kWp entfallen die Einspeisebegrenzungen wie geplant ab 1. Januar 2023. Anlagenbetreibern steht es dann frei, die pauschale 70 %-Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf eigene Kosten entfernen zu lassen. Die Absicht zur Erhöhung der Einspeiseleistung ist allerdings im Vorfeld dem Netzbetreiber mitzuteilen, der dann einen Monat Zeit hat, die Netzverträglichkeit zu prüfen und ggf. den Wunsch zur Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung abzulehnen.

Betreiber von Bestandsanlagen mit einer Leistung über 7 kWp müssen sich dagegen noch gedulden. Die Befreiung von der 70 %-Regelung ist erst möglich, wenn die PV-Anlage mit einem Smart Meter Gateway nachgerüstet wird. Über dieses Gateway hat der Netzbetreiber dann direkten Zugriff auf die Steuerung der Anlage und kann die Einspeisung bei drohender Netzüberlastung gezielt unterbrechen. Angestrebt wird, dass die Messtellenbetreiber innerhalb der nächsten 5 Jahre alle Bestandsanlagen in Deutschland mit Smart-Meter-Gateways ausstatten. Wenn Sie möchten, dass es schneller geht, können Sie auch proaktiv auf uns als Ihren lokalen Messtellenbetreiber zugehen und die vorgezogene Installation der Technik auf Ihre Kosten beantragen. Ob sich der Aufwand lohnt, entscheidet sich im Einzelfall. Falls die Stromeinspeisung Ihrer Anlage bisher nur selten bis gar nicht gekappt wurde, können Sie auch einfach abwarten, bis Ihre Anlage ohnehin an der Reihe ist.

 

Auf einen Blick:

Die Leistungskappung entfällt für:

neue PV-Anlagen bis 25 kWp

seit 14. September 2022

PV-Bestandsanlagen bis 7 kWp

ab 01. Januar 2023

PV-Bestandsanlagen 7 bis 25 kWp  

ab Einbau eines Smart-Meter-Gateways

Die softwaretechnische Aufhebung der 70-%-Regelung muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur im Feld „Leistungsbegrenzung“ durch Sie geändert werden. Sofern ein Tausch des Wechselrichters erforderlich ist oder die Deaktivierung des Funkrundsteuerempfängers, muss dies ebenfalls angezeigt werden. Änderungen müssen grundsätzlich spätestens einen Monat nach Umsetzung erfolgen.

Hinweis: Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung > 7 kWp (Inbetriebnahme bis einschließlich 14.09.2022) müssen die netzdienliche Steuerung nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2021 (70%-Regelung oder Funkrundsteuerempfänger) weiterhin erfüllen.