Grundversorger Strom

Gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Grundversorger für Haushaltskunden in der allgemeinen Versorgung in Niederspannung zum Stichtag 1. Juli in einem drei Jahresrhythmus zu ermitteln.

 

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

 

Der Grundversorger für die Netze der allgemeinen Versorgung der Müller – Mühle GmbH & Co. KG wurde zum 1.7. 2024 ermittelt und gilt zunächst bis zum 31.12.2027. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2027.

 

Die Grundversorgungspflicht nach Energiewirtschaftsgesetz vom 13.07.2005 wird im Netzgebiet der Müller – Mühle GmbH & Co. KG vom folgenden Energieversorgungsunternehmen wahrgenommen:

 

Müller – Mühle GmbH & Co. KG
Elektrizitätswerk Tauberrettersheim
Mühlenstraße 35
97285 Tauberrettersheim

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