Neue TAB ab 2008

Bekanntmachung der Müller - Mühle KG Elektrizitätswerk Tauberrettersheim

Änderung der Allgemeinen Bedingungen für Strom- und Gaslieferungen an Tarifkunden, Privat- und Gewerbekunden

Am 08.11.2006 sind die Rechtsverordnungen „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)” und „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)“ in Kraft getreten.

Gleichzeitig sind die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)“ und die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)“ vom 21.06.1979 ausser Kraft gesetzt worden.

Entsprechend den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 15 EnWG) passt die Müller – Mühle KG alle bestehenden Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung zum 08.05.2007 an die neue Rechtslage an.

Ab diesem Zeitpunkt liegen den Versorgungsverträgen die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) oder die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zugrunde.

Dies gilt auch für alle bestehenden Lieferungsverträge mit Privat- und Gewerbekundenwie Franken-Single, Franken-Privat, Franken-Profi, Franken-Select und Franken-Flexi sowie STHplus und WPplus die unter Einbezug der AVBEltV oder AVBGasV geschlossen wurden.

Die Stromgrundversorgungsverordnung und die Gasgrundversorgungsverordnung finden Sie auf unserer Internetseite www.mueller-muehle.de oder erhalten Sie in unseren Geschäftsräumen. Auf Wunsch übersenden wir diese unseren Kunden gerne auch per Post.