Netznutzung
Alles rund um die Netznutzung
Seit 29.04.1998 kann jeder Kunde seinen Stromlieferanten frei wählen. Ermöglicht wird dies durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 24. April 1998, das den Netzzugang in der öffentlichen Stromversorgung regelt. Es wurde am 24.05.2003 novelliert und ist in der Fassung vom 13.07.2005 inkl. der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen gültig.
Durch das zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen steht die Gleichbehandlung aller Netznutzer, vor allem der Lieferanten, im Vordergrund. Der Transport der elektrischen Energie erfolgt über das Netz der Müller Mühle GmbH & Co. KG Elektrizitätswerk Tauberrettersheim. Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behalten wir uns vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen.
Die Abwicklung erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Netzanschluss
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen, technische Normen, sowie bauliche Vorraussetzungen zum Anschluss an das Netz der Müller – Mühle GmbH & Co. KG.
Netzzugang
In diesem Bereich erhalten Sie die nach dem Energiewirtschaftsgesetz geforderten Bedingungen und Musterverträge für den Netzzugang.
Netzentgelte
Die Nutzung des Netzes der Müller - Mühle GmbH & Co. KG ist kostenpflichtig, die zurzeit geltenden Preisblätter zur Netznutzung finden Sie in dieser Rubrik.
Grundversorger
Hier erfolgt die Bekanntmachung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Speicherheizung
An dieser Stelle stellen wir für Sie Informationen zur Netznutzung für Speicherheizungen bereit.
Niedertarifzeiten
Hier finden Sie Informationen zu den Niedertarifzeiten.
Ersatzversorgung
Nähere Informationen zur Ersatzversorgung erhalten Sie hier.
Ansprechpartner
Sie sind auf der Suche nach einem Ansprechpartner rund um das Thema Netznutzung? Hier finden Sie die erforderlichen Kontaktdaten.