Preismodell Franken-Select
Franken-Select ist eine Alternative für Kunden, die einen Großteil Ihres Stromverbrauches auf Nacht- oder Wochenendzeiten verlagern und bereits über einen Doppeltarivzähler mit Tarifschaltgerät verfügen. Bei einem Nebentarifanteil von mehr als 30 Prozent des Gesamtstromverbrauches lohnt sich Franken-Select.
Die Nebentarifzeit beginnt an Wochentagen um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr am folgenden Tag. Zusätzlich gelten auch die Zeiten Samstag ab 13:00 sowie alle Sonn- und Feiertage als Nebentarifzeiten.
Netto (inkl. Stromsteuer) | Brutto *) | |
Energiepreis HT |
31,76 Ct/kWh | 37,79 Ct/kWh |
Energiepreis NT |
25,84 Ct/kWh | 30,75 Ct/kWh |
zzgl. monatlicher Grundpreis |
12,48 € | 14,85 € |
*) Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19% und Stromsteuer von derzeit 2,05 Ct/kWh.
Stand der Preise: 01.01.2024
1. Schwachlastregelung
Die Schwachlastzeit (Niedertarifzeit) dauert bis auf weiteres
an Werktagen (Mo. - Fr.) | von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr des folgenden Tages |
an Samstagen | von 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
an Sonn- und Feiertagen | von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhrdes folgenden Tages |
2. Konzessionsabgaben
Die Arbeits- und Verbrauchspreise sowie der Höchstpreis enthalten den für Gemeinden bis 25.000 Einwohner geltenden Konzessionsabgabenhöchstsatz gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 1 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung-KAV) vom 9. Januar 1992, der an die Gemeinden abgeführt wird. Vereinbarungen mit Städten und Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben bezahlt werden, geniessen Vorrang. Die Arbeitspreise und der Höchstpreis werden dann in diesen Gemeinden entsprechend herabgesetzt.
3. Stromsteuer
Die Arbeits- und Verbrauchspreise sowie der Höchstpreis enthalten eine Stromsteuer in Höhe der jeweiligen gesetzlichen Steuersätze. Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft als Letztverbraucher unterliegen nach § 9 Absatz 3 StromStG einem ermässigten Steuersatz, soweit die Voraussetzungen nach § 9 und § 10 StromStG erfüllt sind. Bei Änderung des Regelsteuersatzes für Stromsteuer ändern sich die angegebenen Nettopreise entsprechend.
4. Umsatzsteuer
Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (19,0% - Stand 01.01.2007).
Die Beträge sind gerundet.
Bei Änderung der Steuersätze für Strom- oder Umsatzsteuer ändern sich die angegebenen Bruttopreise entsprechend.
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